Die Wasserförderung

Mit dem Werbelner Bachtal haben wir ein leistungsfähiges Wassergewinnungsgebiet, das ausreichend Grundwasser zur Verfügung stellt. Um es nutzbar zu machen, müssen wir den Grundwasserstrom anzapfen und das Grundwasser zu Tage fördern. Die Wasserförderung geschieht mit Hilfe von Brunnen. Davor müssen Bohrungen niedergebracht werden.

brunnenII

Der Brunnen II liegt, wie alle anderen Brunnen, im Wassergewinnungsgebiet des Werbelner Bachtals. Er ist über einen Waldwirtschaftsweg recht gut anfahrbar. Der Zaun um das Brunnenbauwerk markiert die Schutzzone I. Dies bedeutet: der Fassungsbereich des Brunnens darf nur von Fachpersonal betreten werden. Er ist vor jeglicher Verschmutzung zu schützen. Das Brunnenbauwerk ist ein größtenteils unterirdisches rechteckiges Gebäude mit seitlichem Treppeneingang. Der Brunnenkopf liegt etwa 2 m unter der Geländeoberkante.

Der Betrieb verfügt im Wassergewinnungsgebiet des Werbelner Bachtals über fünf Brunnen, von denen drei für die öffentliche Wasserversorgung genutzt werden. Zwei Brunnen sind niedergebracht und nicht ausgebaut.

 

Die Brunnen – ihre geographische Lage

brunnen-geoLage

Das Einzugsgebiet der Brunnen liegt im Wassergewinnungsgebiet des Werbelner Bachtals. Dort in den Gesteinsschichten des Mittleren Buntsandsteins lagert das Grundwasser. Mit Hilfe von Bohrungen, die in den Gesteinsschichten niedergebracht werden, und der Brunnentechnik wird das Grundwasser zutage gefördert.

 

Brunnentiefe, Ausbau, Grundwasserstand

Bohrung Tiefe (m) Ausbau Grundwasserstand unter Gelände In Betrieb seit
Bohrung II 67 genutzt 7,5 1967
Bohrung III 85 genutzt 11,5 1962
Bohrung IV 109 genutzt 9,3 1962
Bohrung VI 144 nicht ausgebaut 17,7
Bohrung VIII 120 nicht ausgebaut 21,8

Mit den drei genutzten Brunnen haben wir im Jahr 2015 rd. 750 Tausend cbm Grundwasser gefördert. Die Kapazitätsgrenze liegt bei 4.800 cbm/Tag. Die technisch maximale Förderung beträgt 1,8 Millionen cbm/Jahr.

 

Das Wasserrecht
Das Recht zur Förderung von Grundwasser

wasserrecht

 

 

Höchstmenge

  • 1,05 Mio cbm/Jahr

Zeitraum der Bewilligung

  • Bis 31.12.2032

 

 

 

Um Grundwasser zu fördern, bedarf es einer gesetzlichen Genehmigung. Unser Förderrecht ist im Wasserbuch eingetragen und ist bis 2032 gesichert. Wir dürfen Grundwasser in Höhe von 1,05 Mio cbm/Jahr fördern.