Der WasserZweckVerband Warndt ändert zum 01.01.2026 die Gebührensatzung.
Die Gebührensatzung, Artikel 1, 2.Abschnitt, Punkt 2.1.1 wird wie folgt festgesetzt:
2.1 Für die Benutzung der Wasserversorgungsanlagen werden
Benutzungsgebühren erhoben. Sie unterteilen sich in Grund- und
Verbrauchsgebühren.
2.1.1 Die Grundgebühren bestimmen sich nach Größe der installierten Wasserzähler
und betragen monatlich bei einer Anschlussweite wie folgt:
bis zu ¾ ‘‘ = Q3 2,5 m³/h 14,89 €
bis zu 1 ¼ " = Q3 6,3 m³/h 22,10 €
bis zu 1 ½ " = Q3 10,0 m³/h 29,34 €
bis zu 2 " = Q3 16 m³/h 37,98 €
bis zu 100 mm = Q3 100 m³/h 90,25 €
Völklingen, den 12.12.2025
gez.
Dominik Jochum
Verbandsvorsteher