Unsere Wassergebühren

Unsere Wassergebühren

Monatliche Grundgebühr für Hausanschlüsse

Gebühr
Netto € Brutto €
Q₃ 2,5 12,95 €uro
13,86 €uro
Q₃ 6,0 19,22 €uro
20,57 €uro
Q₃ 10,0 25,51 €uro
27,30 €uro
Q₃ 16,0 33,02 €uro
35,33 €uro
Q₃ 100 78,47 €uro
83,96 €uro

Monatliche Grundgebühr der Gartenwasserzähler für die Stadtteile Ludweiler und Lauterbach der Mittelstadt Völklingen und Gemeinde Großrosseln

Gebühr
Netto € Brutto €
Q₃ 2,5 3,00 €uro
3,57 €uro

Die Verbrauchsgebühr beträgt je cbm Wasserabnahme 1,80 €. (zzgl. gesetzlicher, auf die verbrauchte Wassermenge aufzuschlagenden Entgelte, wie zum Beispiel das Grundwasserentnahmeentgelt nach saarländischem Grundwasserentnahmeentgeltgesetz vom 12. März 2008 (Amtsbl. I. S. 694), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. Dezember 2017 (Amtsbl. I. S. 1029), sowie der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer).

Die Berechnung der Kanalbenutzungsgebühr erfolgt gemäß gültiger Kanalgebühr der Mittelstadt Völklingen bzw. der Gemeinde Großrosseln.

Standrohr

Für die Überlassung eines Standrohres mit Wasserzähler wird eine Bereitstellungsgebühr von 20,00 €uro (21,40 € brutto) für einen Bereitstellungszeitraum von 4 Tagen erhoben. Für jeden weiteren Tag wird eine Bereitstellungsgebühr von 1,50 €uro (1,61 brutto) erhoben.

Der „erstmalige“ Aufbau des Standrohres erfolgt nach Einweisung vor Ort durch den WZVW und ist nach Gebrauch vom Standrohrnehmer im Betriebsgebäude des WZVW zwecks Kontrolle und Abrechnung unverzüglich abzugeben. Der Aufwand lt. Nutzungsbedingungen beträgt 50,00 €uro (53,50 € brutto).

Vor der Überlassung des Standrohres ist ein Sicherheitsbetrag von 300,00 €uro beim WasserZweckVerband Warndt zu hinterlegen.

Die Bruttopreise beziehen sich auf die aktuell gültigen, gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuersätze.

Preise sind gültig ab dem 01.01.2023