Unsere Wassergebühren
Monatliche Grundgebühr für Hausanschlüsse
Gebühr | ||
m³ | Netto € | Brutto € |
Q₃ 2,5 | 12,95 €uro |
13,86 €uro |
Q₃ 6,0 | 19,22 €uro |
20,57 €uro |
Q₃ 10,0 | 25,51 €uro |
27,30 €uro |
Q₃ 16,0 | 33,02 €uro |
35,33 €uro |
Q₃ 100 | 78,47 €uro |
83,96 €uro |
Monatliche Grundgebühr der Gartenwasserzähler für die Stadtteile Ludweiler und Lauterbach der Mittelstadt Völklingen und Gemeinde Großrosseln
Gebühr | ||
m³ | Netto € | Brutto € |
Q₃ 2,5 | 3,00 €uro |
3,57 €uro |
Die Verbrauchsgebühr beträgt je cbm Wasserabnahme 1,80 €. (zzgl. gesetzlicher, auf die verbrauchte Wassermenge aufzuschlagenden Entgelte, wie zum Beispiel das Grundwasserentnahmeentgelt nach saarländischem Grundwasserentnahmeentgeltgesetz vom 12. März 2008 (Amtsbl. I. S. 694), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. Dezember 2017 (Amtsbl. I. S. 1029), sowie der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer).
Die Berechnung der Kanalbenutzungsgebühr erfolgt gemäß gültiger Kanalgebühr der Mittelstadt Völklingen bzw. der Gemeinde Großrosseln.
Standrohr
Für die Überlassung eines Standrohres mit Wasserzähler wird eine Bereitstellungsgebühr von 20,00 €uro (21,40 € brutto) für einen Bereitstellungszeitraum von 4 Tagen erhoben. Für jeden weiteren Tag wird eine Bereitstellungsgebühr von 1,50 €uro (1,61 brutto) erhoben.
Der „erstmalige“ Aufbau des Standrohres erfolgt nach Einweisung vor Ort durch den WZVW und ist nach Gebrauch vom Standrohrnehmer im Betriebsgebäude des WZVW zwecks Kontrolle und Abrechnung unverzüglich abzugeben. Der Aufwand lt. Nutzungsbedingungen beträgt 50,00 €uro (53,50 € brutto).
Vor der Überlassung des Standrohres ist ein Sicherheitsbetrag von 300,00 €uro beim WasserZweckVerband Warndt zu hinterlegen.
Die Bruttopreise beziehen sich auf die aktuell gültigen, gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuersätze.
Preise sind gültig ab dem 01.01.2023